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15. Juli 2026Baubewilligung Solaranlage Solothurn: Wann ist sie nötig?
Baubewilligung Solaranlage Solothurn? Ob man eine Baubewilligung für eine Solaranlage im Kanton Solothurn benötigt oder die Meldung der Solaranlage genügt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wann man eine Baubewilligung für eine Solaranlage im Kanton Solothurn braucht und wann eine Meldung ausreicht.
Das Wichtigste in Kürze:
- Keine Baubewilligung ist für Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden erforderlich, die in Bau- und in Landwirtschaftszonen gebaut werden, sofern sich die Solaranlagen genügend anpassen. Diese Solaranlagen müssen aber gemeldet werden.
- Die Meldung der Solaranlage muss mindestens 30 Tage vor Baubeginn erfolgen.
- Ausnahmsweise braucht man eine Baubewilligung für eine Solaranlage in Solothurn, unter anderem in der Altstadtzone, Ensembleschutzzone, in Ortsbildschutzgebieten sowie auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung, aber auch noch in anderen Fällen.
Inhaltsverzeichnis
- Grundsatz: Meldung der Solaranlage in Solothurn
- Ausnahme: Baubewilligung Solaranlage Solothurn
- Beratung zur Errichtung einer Solaranlage in Solothurn
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema «Baubewilligung Solaranlage Solothurn»
Grundsatz: Meldung der Solaranlage in Solothurn
Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen keiner Baubewilligung, sofern diese Solaranlagen genügend angepasst sind. Das regelt Artikel 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG).
Solche Solaranlagen sind der zuständigen Behörde lediglich zu melden. Früher gab es dafür das «Meldeformular für Solaranlagen auf (Flach-)Dächern». Heute sind Meldungen für Solaranlagen im Kanton Solothurn digital über das eBau-Portal einzureichen. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen entsprechende Formulare in Papierform eingereicht werden.
Die Meldung der Solaranlage hat gegenüber der Baubehörde mindestens 30 Tage vor dem Baubeginn zu erfolgen. Der Meldung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Situationsplan
- Fassadenplan
- Baubeschrieb (inklusive Meldeblatt)
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- «PV-Anlagen Solothurn: Solarpotenzial im Kanton erst zu 11 % genutzt»
- «Mehr Solaranlagen in Solothurn gefordert: Kommt Solarstadt Solothurn?»
Wann ist eine Solaranlage «genügend angepasst»?
In welchen Fällen Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden «genügend angepasst» sind, wird in der Raumplanungsverordnung (RPV) geregelt.
Genügende Anpassung von Solaranlagen auf Dächern
Artikel 32a Absatz 1 RPV sagt, dass Solaranlagen auf einem Dach (etwa einem Steildach oder einem Flachdach) als «genügend angepasst» gelten, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- «die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen»
- «von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen»
- «nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden»
- «kompakt angeordnet sind; technisch bedingte Auslassungen oder eine versetzte Anordnung aufgrund der verfügbaren Fläche sind zulässig»
Solaranlagen auf einem Flachdach gelten gemäss Artikel 32a Absatz 1bis RPV auch dann als «genügend angepasst», sofern sie statt der Voraussetzungen aus Artikel 32a Absatz 1 RPV die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- «die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragen»
- «von der Dachkante so weit zurückversetzt sind, dass sie, von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar sind»
- «nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden»
Genügende Anpassung von Solaranlagen an Fassaden
Artikel 32a bis RPV sagt, dass Solaranlagen an einer Fassade als «genügend angepasst» gelten, sofern sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- «Sie sind als eine zusammenhängende kompakte rechteckige Fläche oder als mehrere sich gleichmässig wiederholende rechteckige Flächen angeordnet»
- «Sie ersetzen bisher einheitlich gestaltete Fassadenelemente oder Bauteile einheitlich»
- «Sie decken Giebelflächen von Schrägdächern vollständig ab»
- «Sie weisen eine möglichst ähnliche Farbgebung wie nicht mit Solarmodulen abgedeckte anschliessende Fassadenflächen auf»
- «Sie befinden sich in einer Arbeitszone»
- «Sie liegen im Geltungsbereich von gebietsbezogenen, Bauzonen betreffenden, kantonalen oder kommunalen Gestaltungsvorschriften zu Solaranlagen an Fassaden und entsprechen diesen»
- «Sie erfüllen eine entsprechende Voraussetzung, die im kantonalen Recht für Solaranlagen an Fassaden innerhalb von Bauzonen vorgesehen ist»
Soweit im kantonalen Recht nichts anderes vorgesehen ist, müssen diese Fassaden-Solaranlagen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- «Sie überdecken vorhandene Gliederungs- oder Schmuckelemente nicht.»
- «Sie ragen von vorne betrachtet nicht über die Fassadenkanten hinaus.»
- «Sie sind in einem maximalen Abstand von 20 cm zur Fassade und parallel zu dieser angeordnet.»
- «Sie sind in einheitlicher Farbgebung und Materialisierung sowie nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt.»
Ausnahme: Baubewilligung Solaranlage Solothurn
Es gibt aber auch Solaranlagen, die einer Baubewilligung im Kanton Solothurn bedürfen, und zwar in folgenden Fällen:
- Solaranlage in Altstadtzone, Ensembleschutzzone oder in Ortsbildschutzgebiet
- Solaranlage auf Kulturobjekt unter kantonalem Schutz
- Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung
- Solaranlage auf Objekt im Verzeichnis der Denkmäler, Ensembles und archäologischen Stätten von nationaler Bedeutung
- Solaranlage auf Objekt im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS): Gebiete, Baugruppe und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A
- Solaranlage ausserhalb der Bauzone, sofern es keine Landwirtschaftszone ist
Einem Baugesuch für eine Solaranlage im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Baugesuchsformular
- Situationsplan 1:500
- Baupläne 1:100 (etwa Dachaufsicht, Ansichten, Schnitte)
- Beschrieb der Solaranlage (technische Angaben, Konstruktion, Fläche, etc.)
Es gibt besondere Fälle, in denen auch Fotomontagen, Absteckungen und Produkteinformationen eingereicht werden können bzw. von der Leitbehörde verlangt werden können.
Lesen Sie auch unseren Artikel «PV-Anlage und Steuern in Solothurn – Steuerabzug, Einkommenssteuer, Privatentnahme».
Beratung zur Errichtung einer Solaranlage in Solothurn
Sie möchten eine Solaranlage errichten bzw. errichten lassen oder haben noch Fragen zum Thema «Baubewilligung Solaranlage Solothurn». Dann lassen Sie sich am besten von den Solar-Experten der Solaranlagen-Installations-Firma «Schneitter Weber Solar AG» aus dem Kanton Solothurn beraten, auch in Bezug auf etwaige Melde- bzw. Bewilligungspflichten.
Am einfachsten erreichen Sie unsere Solar-Experten telefonisch oder per E-Mail:
- Unsere Telefonnummer: +41 32 334 38 48
- Unsere E-Mail-Adresse: info@swsolar.ch





