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17. März 2026Solar-Einspeisebegrenzung schützt Stromnetz vor Überlastung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Solar-Einspeisebegrenzung. Diese soll verhindern, dass das Stromnetz insbesondere im Sommer zur Mittagszeit durch Solarstrom überlastet wird.
Viele Schweizer Verteilnetzbetreiber verlangen nun aufgrund der neuen Einspeiseregelung, dass neu installierte Solaranlagen nur noch 70 Prozent der installierten DC-Modulleistung in das Stromnetz einspeisen. Welche weiteren Regeln dabei zu beachten sind und wie die Einspeisebegrenzung umgesetzt werden kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 1.1.2026 können Schweizer Verteilnetzbetreiber (VNB) Solaranlagen in Höhe von maximal 3 Prozent der Jahresproduktion abregeln.
- Die meisten Netzbetreiber verlangen in diesem Rahmen eine Photovoltaik-Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der installierten Modul-Nennleistung (kWp), und zwar bei seit dem 1.1.2026 neu installierten Solaranlagen und neu installierten Wechselrichtern im Falle von bestehenden Solaranlagen.
- Entweder reduziert man die einzuspeisende Leistung über ein Energiemanagementsystem (EMS) oder über eine Einstellung am Wechselrichter.
- Die Einspeisebegrenzung an der Solaranlage sollte ein Solarinstallateur vornehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Was besagt die neue Einspeiseregelung?
- Umsetzung der 70-Prozent-Einspeisebegrenzung
- Lassen Sie die Einspeisebegrenzung vom Fachmann vornehmen
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Einspeisebegrenzung der PV-Anlage
Was besagt die neue Einspeiseregelung?
In der Schweiz werden immer mehr Solaranlagen installiert. Insbesondere bei Mittagsspitzen im Sommer kann dies zur Überlastung des Stromnetzes führen. Ein Netzausbau, der dies verhindern würde, dauert und ist teuer. Abhilfe soll daher das neue Stromgesetz schaffen.
Gemäss Artikel 17c Abs. 4 Bst. a Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Artikel 19c Abs. 4 Stromversorgungsverordnung (StromVV) dürfen seit dem 1. Januar 2026 maximal 3 Prozent der Jahresproduktion einer Solaranlage abgeregelt werden.
Zur Umsetzung dieser Massnahme hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE eine Einspeisebegrenzung für PV-Anlagen vorgeschlagen, die auf einer Höhe bis 1’200 m ü. M. installiert werden. Konkret soll bei diesen Solaranlagen ständig die installierte Modul-Nennleistung (kWp) auf 70 Prozent begrenzt werden (70 %-Regelung PV), also die DC-seitige Leistung.
Diese 70 %-Regelung des VSE wird von zahlreichen Schweizer Verteilnetzbetreibern (VNB) in Bezug auf seit dem 1.1.2026 neu installierte Solaranlagen umgesetzt, etwa von CKW und EWS. Im Falle von bestehenden Anlagen wird die neue Regelung von diesen beiden Netzbetreibern zum Beispiel nur angewendet, sofern man einen neuen Wechselrichter bei seiner PV-Anlage installiert.
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Umsetzung der 70-Prozent-Einspeisebegrenzung
Um die Leistung der Solaranlage auf 70 Prozent zu begrenzen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Energiemanagementsystem (EMS): Wenn man ein Energiemanagementsystem (EMS) nutzt, kann man die Leistung, die in das Stromnetz eingespeist werden soll, auf 70 Prozent der Modulleistung abregeln. Der Vorteil bei dieser Methode zur Einspeiselimitierung ist, dass man weiterhin 100 Prozent des selbst produzierten Solarstroms für den Eigenbedarf nutzen kann bzw. den überschüssigen Strom in einem Batteriespeicher speichern kann.
- Wechselrichter: Eine andere Möglichkeit, die Leistung der Solaranlage auf 70 Prozent der Modulleistung zu reduzieren, ist eine entsprechende Einstellung am Wechselrichter. Allerdings ist dann auch der Eigenverbrauch auf 70 Prozent der Modulleistung limitiert.
Lassen Sie die Einspeisebegrenzung vom Fachmann vornehmen
Aktuell wird die Einspeisebegrenzung von den meisten Verteilnetzbetreibern nur für seit dem 1. Januar 2026 neu installierte Solaranlagen verlangt. Bei bestehenden Solaranlagen gilt sie nur, wenn ein neuer Wechselrichter verbaut wird. In beiden Fällen sollten Sie die Einspeisebegrenzung an Ihrer Solaranlage von einem Fachmann durchführen lassen; zum Beispiel von den Solarteuren der «Schneitter Weber Solar AG» aus der Region Solothurn.
Sie erreichen unsere Solar-Experten am besten telefonisch oder per E-Mail, um direkt einen Termin zur Umsetzung der Einspeisebegrenzung zu vereinbaren oder zunächst einen Beratungstermin:
- Unsere Telefonnummer: +41 32 334 38 48
- Unsere E-Mail-Adresse: info@swsolar.ch
Selbstverständlich beraten wir Sie auch in anderen Angelegenheiten rund um Ihre Solaranlage.





