
PV-Anlagen Solothurn: Solarpotenzial im Kanton erst zu 11 % genutzt
19. August 2025
Ab 2026 Minimalvergütung PV bei Solaranlagen unter 150 kW
13. Oktober 2025PV-Anlage und Steuern in Solothurn – Steuerabzug, Einkommenssteuer, Privatentnahme
Bei einer PV-Anlage hängen die Steuern im Kanton Solothurn davon ab, ob die Photovoltaik-Anlage auf einem Neubau oder einem Altbau montiert ist und ob es sich um das eigene oder um ein fremdes Gebäude handelt, auf dem sich die Solaranlage in Solothurn befindet. Im folgenden Beitrag erklären wir die steuerliche Behandlung von Solaranlagen in Solothurn.
Steuerabzug wegen Solaranlage in Solothurn
Beim Thema PV-Anlage und Steuern in Solothurn gehen wir zunächst auf den möglichen Steuerabzug ein. Ein solcher Steuerabzug kommt im Rahmen einer Solaranlage im Kanton Solothurn in verschiedenen Konstellationen in Betracht. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist ein Steuerabzug im Rahmen der Einkommenssteuer möglich, allerdings nur bei Altbauten. Bei Neubauten ist aber ein Steuerabzug bei der Grundstückgewinnsteuer möglich, wenn die Liegenschaft, auf der die Solaranlage installiert wurde, später verkauft wird.
PV-Anlage auf Altbau: Steuerabzug bei der Einkommenssteuer
Ein Steuerabzug wegen einer PV-Anlage in Solothurn in Bezug auf die Einkommenssteuer ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Investitionen in erneuerbare Energien (etwa PV-Anlage) bei einem Gebäude
- Gebäude befindet sich im Privatvermögen
- Ersatz von veralteten Bauteilen einer PV-Anlage oder Ersatz einer veralteten PV-Anlagen-Installation oder erstmalige Anbringung von Bauteilen einer PV-Anlage oder erstmalige Installation der gesamten PV-Anlage
- Gebäude ist kein Neubau, sondern ein Altbau, der vor mehr als 5 Jahren fertig gestellt worden ist
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind die Investitionskosten für die PV-Anlage wie Unterhaltskosten zu betrachten, welche bei der Einkommenssteuer entsprechend für den Steuerabzug geltend gemacht werden können. Unter anderem im Kanton Solothurn sind auch die Kosten für eine etwaig im Rahmen der Solaranlage installierte Batterie abzugsfähig.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:
PV-Anlage auf Neubau: Steuerabzug bei der Grundstückgewinnsteuer
Bei Neubauten sieht die Thematik PV-Anlage und Steuern in Solothurn anders aus. Wenn eine PV-Anlage bei einem Neubau installiert wird, also bei Gebäuden, bei denen die Fertigstellung in den vorangegangenen 5 Jahren erfolgte, ist ein Steuerabzug im Rahmen der Einkommensteuer nicht möglich.
Allerdings können die Installationskosten einer PV-Anlage bei einem Neubau in Solothurn als Anlagekosten nach einem späteren Verkauf der Liegenschaft im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden. Steuermindernde Anlagekosten liegen aber nur vor, wenn der Eigentümer die Installationskosten selbst aufbringt und diese nicht aus Subventionen bestehen.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:
Einkommenssteuer für Einspeisevergütung zu zahlen
Wer nicht den gesamten selbst produzierten Solarstrom verbraucht, kann den überschüssigen Strom in einer Batterie speichern und/oder in das öffentliche Netz einspeisen und an den Energieversorger verkaufen. Das Geld, das man für den Verkauf des eigenen Solarstromes erhält, nennt man Einspeisevergütung.
Auch hier müssen die wegen der PV-Anlage fälligen Steuern in Solothurn beachtet werden. Bei der Besteuerung der Einspeisevergütung wird aber danach unterschieden, ob es sich um eine Solaranlage auf der eigenen Liegenschaft handelt oder auf einer fremden Liegenschaft.
Auf eigener Liegenschaft: übriges Einkommen
Hat man die PV-Anlage auf der eigenen Liegenschaft installiert und verkauft man überschüssigen Strom aus dieser PV-Anlage an den Energieversorger, dann stellen die erhaltenen Einspeisevergütungen gemäss dem Schweizer Bundesgericht übriges Einkommen dar, welches der Einkommensteuer unterliegt.
Der Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstromes spielt beim Thema PV-Anlage und Steuern in Solothurn keine Rolle, da der Eigenverbrauch nicht besteuert wird.
Auf fremder Liegenschaft: Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Hat man die PV-Anlage auf einer fremden Liegenschaft installiert, liegt gemäss dem solothurnischen Steuergericht eine selbständige Erwerbstätigkeit vor. Die Investitionskosten für die PV-Anlage gelten als Anlagekosten. Zu aktivieren sind die Anlagekosten im Bruttoertrag, also ohne die geleisteten Subventionen abzuziehen. Die Solaranlage selbst wird zum Geschäftsvermögen gezählt.
Wenn man sich mit den PV-Anlage-Steuern in Solothurn beschäftigt, stellt sich auch die Frage nach den möglichen Abschreibungen. Folgende ordentliche pauschale Abschreibungen sind zulässig:
- im Jahr der PV-Anlagen-Erstellung und in den beiden folgenden Jahren ist eine Abschreibung der PV-Anlage um maximal 50 Prozent des Buchwertes bzw. 25 Prozent des Anschaffungswertes möglich
- ab dem 4. Jahr ist eine Abschreibung um 25 Prozent des Buchwertes bzw. 12,5 Prozent des Anschaffungswertes möglich
Die Kosten für den Unterhalt einer PV-Anlage auf fremder Liegenschaft zählen zum geschäftsmässig begründeten Aufwand.
Und die Einspeisevergütungen werden hier als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gewertet, wobei irrelevant ist, ob es sich um eine Einspeisung im Rahmen der Direktvermarktung handelt oder um eine kostendeckende Einspeisevergütung.
Wer den Solarstrom aus einer PV-Anlage auf fremder Liegenschaft für private Zwecke verbraucht, nimmt eine steuerbare Privatentnahme vor.
Beratung zu PV-Anlagen in Solothurn
Solarteur «Schneitter Weber Solar AG» Sie gerne beraten und Ihnen auch weitere Fragen zum Thema PV-Anlage und Steuern in Solothurn oder generell zu Solaranlagen beantworten.
Wir helfen Ihnen auch bei der Planung Ihrer Solaranlage in Solothurn, wenn Sie das wünschen. Ausserdem können wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die geplante PV-Anlage erstellen, damit Sie wissen, in welcher Grössenordnung sich die Kosten bewegen.
Unsere Firma «Schneitter Weber Solar AG» hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Installation von PV-Anlagen in Solothurn (Kanton und Stadt). Zu den Solaranlagen, die wir installieren, gehören Aufdach-, Flachdach-, Indach- und Fassaden-Photovoltaik-Anlagen. Wir bauen Solaranlagen auf Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und auf Gewerbehäusern.
Wenn Sie gerne eine Beratung und/oder einen Kostenvoranschlag in Bezug auf eine PV-Anlage haben möchten, können Sie uns am einfachsten telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
- Unsere Telefonnummer: +41 32 334 38 48
- Unsere E-Mail-Adresse: info@swsolar.ch





