Neues Stromgesetz in der Schweiz ab 2025
25. November 2024Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ab 1.1.2025 möglich
Mit dem neuen Schweizer Stromgesetz werden ab dem 1. Januar 2025 unter anderem virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEVs) möglich.
Durch vZEVs dürfen anders als beim bisherigen physischen ZEV die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers zum Verteilen des selbst erzeugten Stroms verwendet werden. Ausserdem können die vZEV-Teilnehmer ihre eigenen Zähler und Anschlüsse behalten.
Im folgenden Beitrag erklären wir, was es mit dem virtuellen ZEV (vZEV) auf sich hat und welche Vorteile damit verbunden sind.
Physischer ZEV: private Leitung zwischen Grundstücken nötig
«Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (ZEV) gab es auch schon zuvor. Dabei konnten sich mehrere Haushalte und/oder Unternehmen physisch zusammenschliessen und den selbst produzierten Strom - etwa Solarstrom - untereinander austauschen. Allerdings war dazu ein einziger gemeinsamer Anschluss zum Verteilnetzbetreiber erforderlich.
Wenn ein ZEV etwa über mehrere Grundstücke gehen sollte, musste - sofern noch nicht vorhanden - eine private Leitung zwischen diesen Grundstücken gelegt werden, um den Strom unter den ZEV-Teilnehmern verteilen zu können. Die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers durften zu diesem Zweck nicht genutzt werden.
Neuer vZEV: Leitungen des Netzbetreibers nutzbar
Ab dem 1. Januar 2025 wird nun auch der «virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)» (vZEV) möglich. Dazu ist dann aber kein gemeinsamer Anschluss zum Verteilnetzbetreiber mehr nötig, sondern die Teilnehmer können jeweils ihren eigenen Anschluss zum Netzbetreiber behalten.
Es gibt somit mehrere Messpunkte im vZEV und nicht mehr nur einen wie noch im ZEV. Die Messdaten der verschiedenen Zähler werden virtuell zusammengefasst und die gemeinsamen Teilnehmer am vZEV müssen vom Netzbetreiber wie ein einziger Endverbraucher behandelt werden.
Insbesondere dürfen nun beim virtuellen ZEV die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers zum öffentlichen Stromnetz genutzt werden, um den Strom unter den verschiedenen vZEV-Teilnehmern zu verteilen, wodurch die grundstücksübergreifende Bildung von ZEVs erleichtert wird. Allerdings müssen die Grundstücke am gleichen Verteilkasten des Netzbetreibers angeschlossen sein.
Vorteile vom vZEV
Da bei den virtuellen ZEVs (vZEVs) die bestehenden Anschlussleitungen vom Verteilnetzbetreiber für den Austausch vom Strom innerhalb des virtuellen ZEV verwendet werden können, sind die vZEVs insbesondere für bereits existierende Gebäude von Vorteil. Denn man muss zur Nutzung eines vZEV keine neuen Leitungen verlegen, etwa um verschiedene Grundstücke zu einem ZEV zu verbinden.
Ausserdem werden die Messdaten der jeweils bei den einzelnen vZEV-Teilnehmern bereits vorhandenen Stromzähler virtuell zusammengefasst. Ein Austausch dieser Stromzähler ist also nicht nötig, um an einem virtuellen ZEV teilnehmen zu können.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:
Fragen zum virtuellen ZEV
Wenn Sie noch Fragen zum neuen virtuellen ZEV (vZEV) haben, können Sie diese gerne an unsere Solarstrom-Experten von der «Schneitter Weber Solar AG» richten.
Gerne beraten wir Sie auch bei der Umsetzung eines virtuellen ZEV. Wir haben seit Jahren Erfahrung mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf/an Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbehäusern.
Sie erreichen unsere Solarstrom-Experten für Fragen oder Beratung am besten telefonisch oder per E-Mail:
- Unsere Telefonnummer: +41 32 334 38 48
- Unsere E-Mail-Adresse: info@swsolar.ch
Werkstatt & Büro:
Schneitter Weber Solar AG | Kleinfeldstrasse 21 | 4565 Recherswil
Firmensitz:
Schneitter Weber Solar AG | Schulhausstrasse 23 | 4564 Obergerlafingen