19. Dezember 2024
Mit dem neuen Schweizer Stromgesetz werden ab dem 1. Januar 2025 unter anderem virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEVs) möglich.
Durch vZEVs dürfen anders als beim bisherigen physischen ZEV die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers zum Verteilen des selbst erzeugten Stroms verwendet werden. Ausserdem können die vZEV-Teilnehmer ihre eigenen Zähler und Anschlüsse behalten.
Durch vZEVs dürfen anders als beim bisherigen physischen ZEV die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers zum Verteilen des selbst erzeugten Stroms verwendet werden. Ausserdem können die vZEV-Teilnehmer ihre eigenen Zähler und Anschlüsse behalten.